Gruppe für Jugendliche mit Depressionen

Dieses Gruppenangebot richtet sich an Jugendliche (m/w/d) mit depressiver Symptomatik.

 

Beobachtest Du bei Dir anhaltende Gefühle von Niedergeschlagenheit, Antriebslosigkeit, Selbstzweifeln, ertappst Du Dich beim endlosen Grübeln, plagen Dich Schlafprobleme oder eine allgemein herabgesetzte Stimmung?

Dann könnte unsere Jugendgruppe eine geeignete Anlaufstelle für Dich sein.

 

Gemeinsam können wir uns dabei unterstützen, unsere Probleme besser zu verstehen und einen besseren Umgang mit ihnen zu finden. Hierbei ist uns vor allem wichtig, euch einen Raum zum gegenseitigen Austausch zu bieten, damit Ihr mit anderen Jugendlichen ins Gespräch kommen könnt, denen es vielleicht ähnlich geht, wie euch.

 

 

Wir treffen uns insgesamt 14-mal.

Sofern es freie Plätze gibt, könnt Ihr auch gern zur schon bestehenden Gruppe hinzustoßen.

Wenn Du Interesse an diesem Gruppenangebot hast, sprich das Thema in der Sprechstunde an und lass Dich einfach auf die Warteliste setzen.

 

Wir freuen uns auf euch!

 

 

 

Maria Knoll – Heilpädagogin (M.A.), Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeutin i.A. (Verhaltenstherapie)

 

Johannes Mayer – Erziehungswissenschaftler (M.A.), Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut i.A. (Tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie)

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Praxis News.

Zwischen 04. und 13.09.2024 wird unser Empfangsbereich umgebaut. Bitte entschuldigen Sie, wenn Ihnen dadurch Unannehmlichkeiten entstehen !

 

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Unsere Sprechzeiten

Gerne vereinbaren wir mit Ihnen einen persönlichen Termin, um Ihre Anliegen mit Ihnen zu besprechen. 

Zu folgenden Zeiten können Sie uns telefonisch erreichen:

 

Montag bis Freitag

9 -13 Uhr und 14 - 17 Uhr

 

Telefon: 0821 / 455 797 0
Telefax: 0821 / 455 797 29
   

 

Ihr Weg zu uns

Unsere Praxis ist in der Maximilianstraße 35-37 am Moritzplatz in Augsburg.

 

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Die Anmeldung

Ihre Terminvereinbarung kann telefonisch oder persönlich erfolgen.

 

Bitte beachten Sie, dass alle Sorgeberechtigten des Kindes mit seiner Vorstellung in unserer Praxis einverstanden sein müssen. Dies ist vor allem von Bedeutung, wenn die Eltern des Kindes getrennt leben und beide das Sorgerecht haben, oder wenn Sie selbst nicht das Sorgerecht für das Kind haben.

 

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