Anmeldung
Wenn Sie es einrichten können, sollten beide Eltern das Kind zur Erstuntersuchung begleiten. Bitte richten Sie sich auf eine Termindauer von ca. 60 Minuten ein.
Bitte berücksichtigen Sie, dass alle Sorgeberechtigten des Kindes mit seiner Vorstellung in unserer Praxis einverstanden sein müssen. Dies ist vor allem von Bedeutung, wenn die Eltern des Kindes getrennt leben und beide das Sorgerecht haben, oder wenn Sie selbst nicht das Sorgerecht für das Kind haben. Sollten Sie dazu Fragen haben, wenden Sie sich bitte an das Praxisteam.
Bitte beachten Sie:
Sollten Sie einen Termin nicht wahrnehmen können, bitten wir Sie im Interesse der anderen Patient:innen dringend, uns dies umgehend mitzuteilen, damit wir den Termin anderweitig für dringende Anliegen vergeben können.
Bitte bringen Sie zum ersten Termin folgende Unterlagen mit:
- Die Versichertenkarte des Kindes (sonst sind wir gezwungen, Ihnen die Behandlung privat in Rechnung zu stellen)
- Gelbes Vorsorgeheft
- Alle verfügbaren Zeugnisse des Kindes
- Die Kopien eventueller Vorbefunde oder Voruntersuchungen (z.B. aus kinder- und jugendpsychiatrischer Behandlung, schulpsychologischer Beratung, Institutsambulanzen etc.)
Praxis News.
Am 09. und 10.07.2025 ist die Praxis geschlossen.
Wir machen eine Fortbildung, um im Anschluss noch besser für Sie da zu sein.
Die Vertretung übernimmt in dieser Zeit die Ambulanz der Kinder- und Jugendpsychiatrie des Josefinums in Augsburg.
Unsere Sprechzeiten
Gerne vereinbaren wir mit Ihnen einen persönlichen Termin, um Ihre Anliegen mit Ihnen zu besprechen.
Zu folgenden Zeiten können Sie uns telefonisch erreichen:
Montag bis Freitag
9 -13 Uhr und 14 - 17 Uhr
| Telefon: | 0821 / 455 797 0 |
| Telefax: | 0821 / 455 797 29 |
Ihr Weg zu uns
Unsere Praxis ist in der Maximilianstraße 35-37 am Moritzplatz in Augsburg.
Die Anmeldung
Ihre Terminvereinbarung kann telefonisch oder persönlich erfolgen.
Bitte beachten Sie, dass alle Sorgeberechtigten des Kindes mit seiner Vorstellung in unserer Praxis einverstanden sein müssen. Dies ist vor allem von Bedeutung, wenn die Eltern des Kindes getrennt leben und beide das Sorgerecht haben, oder wenn Sie selbst nicht das Sorgerecht für das Kind haben.



