Die kinder- und jugendpsychiatrische Behandlung
Wir unterstützen Sie und Ihr Kind ambulant bei folgenden kinder- und jugendpsychiatrischen Problemen:
- Emotionale Störungen wie Ängste, Phobien, Zwänge und Depressionen
- Hyperkinetische Syndrome (HKS / ADHS)
- Störungen des Sozialverhaltens
- Posttraumatische Störungen
- Lern- und Leistungsstörungen
- Ticstörungen
- Autistische Störungen
- Störungen der Persönlichkeitsentwicklung
- Psychische Störungen nach hirnorganischen Erkrankungen
- Psychische Erkrankungen
- Essstörungen
- Suchterkrankungen
- Kombinierte Störungsbilder mit komplexgemischter Symptomatik
- Akute Krisen
In der Praxis werden folgende Behandlungsmöglichkeiten / Therapien angeboten:
- Kinder- und jugendpsychiatrische Behandlung
- Medikamentöse Therapie
- Einzeltherapie
- Gruppentherapie
- Beratung und Unterstützung von Bezugspersonen
- Familientherapeutische Arbeit
- Entspannungsverfahren
- Konzentrationstraining
- Soziales Kompetenztraining
- Beratung bei Lese- und Rechtschreibstörung
- Übende Verfahren (Logopädie, Marburger Konzentrationstraining)
- Sozialpädagogische Miteinbeziehung des Umfelds unserer Patient:innen (Schule, Ausbildungsstätten etc.)
Praxis News.
Am 09. und 10.07.2025 ist die Praxis geschlossen.
Wir machen eine Fortbildung, um im Anschluss noch besser für Sie da zu sein.
Die Vertretung übernimmt in dieser Zeit die Ambulanz der Kinder- und Jugendpsychiatrie des Josefinums in Augsburg.
Unsere Sprechzeiten
Gerne vereinbaren wir mit Ihnen einen persönlichen Termin, um Ihre Anliegen mit Ihnen zu besprechen.
Zu folgenden Zeiten können Sie uns telefonisch erreichen:
Montag bis Freitag
9 -13 Uhr und 14 - 17 Uhr
| Telefon: | 0821 / 455 797 0 |
| Telefax: | 0821 / 455 797 29 |
Ihr Weg zu uns
Unsere Praxis ist in der Maximilianstraße 35-37 am Moritzplatz in Augsburg.
Die Anmeldung
Ihre Terminvereinbarung kann telefonisch oder persönlich erfolgen.
Bitte beachten Sie, dass alle Sorgeberechtigten des Kindes mit seiner Vorstellung in unserer Praxis einverstanden sein müssen. Dies ist vor allem von Bedeutung, wenn die Eltern des Kindes getrennt leben und beide das Sorgerecht haben, oder wenn Sie selbst nicht das Sorgerecht für das Kind haben.



