Gemeinschaftspraxis für Kinder- und Jugendpsychiatrie und -psychotherapie, Praxis für Sozialpsychiatrie (SPV)

Wir möchten Ihnen auf unserer Website einen Überblick über die Ärztinnen und Ärzte, die Mitarbeitenden und unser Behandlungsangebot bieten. Bei Fragen oder wenn sie sich bei uns anmelden möchten, können Sie sich auch gerne an unser Praxisteam wenden.

 

 

 

Praxisinhabende:

Dr. med. Dipl.-Psych.
Birgit Beh

Ärztin für Kinder- und Jugendpsychiatrie

 

 

 

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Dr. med
Bernhard Helleis

Arzt für Kinder- und Jugendpsychiatrie und -psychotherapie

 

 

 

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Dr. med
Jörg Lüthy

Arzt für Kinder- und Jugendpsychiatrie und -psychotherapie

 

 

 

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Angestellte Fachärzt:innen:

Dr. med. Doris Albrecht

Ärztin für Kinder- und Jugendpsychiatrie und -psychotherapie

 

 

 

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Caroline Lange

Ärztin für Kinder- und Jugendpsychiatrie und -psychotherapie

 

 

 

zur Vita

Dr. med. Dipl.-Psych. Matthias Klosinski

Arzt für Kinder- und Jugendpsychiatrie und -psychotherapie

 

 

 

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Sandra Kreitmayr

 

Ärztin für Kinder- und Jugendpsychiatrie und -psychotherapie

 

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Angestellte Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeutin:

Dipl.-Päd. Alexandra Mücke

Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeutin

 

 

 

 

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Praxis News.

Zwischen 04. und 13.09.2024 wird unser Empfangsbereich umgebaut. Bitte entschuldigen Sie, wenn Ihnen dadurch Unannehmlichkeiten entstehen !

 

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Unsere Sprechzeiten

Gerne vereinbaren wir mit Ihnen einen persönlichen Termin, um Ihre Anliegen mit Ihnen zu besprechen. 

Zu folgenden Zeiten können Sie uns telefonisch erreichen:

 

Montag bis Freitag

9 -13 Uhr und 14 - 17 Uhr

 

Telefon: 0821 / 455 797 0
Telefax: 0821 / 455 797 29
   

 

Ihr Weg zu uns

Unsere Praxis ist in der Maximilianstraße 35-37 am Moritzplatz in Augsburg.

 

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Die Anmeldung

Ihre Terminvereinbarung kann telefonisch oder persönlich erfolgen.

 

Bitte beachten Sie, dass alle Sorgeberechtigten des Kindes mit seiner Vorstellung in unserer Praxis einverstanden sein müssen. Dies ist vor allem von Bedeutung, wenn die Eltern des Kindes getrennt leben und beide das Sorgerecht haben, oder wenn Sie selbst nicht das Sorgerecht für das Kind haben.

 

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